Mietrecht

Übergabeprotokoll

Das Übergabeprotokoll bei Wohnungsübergabe

Bei einem Übergabeprotokoll handelt es sich um ein Protokoll, das meist bei Beendigung des Mietverhältnisses im Rahmen der gemeinsamen Besichtigung der Wohnung durch die Vertragsparteien erstellt wird.

In der Praxis übergibt der Mieter dem Vermieter die Wohnungsschlüssel. Der Vermieter hat dann die Möglichkeit, sich einen Überblick über den Gesamtzustand der Wohnung zu verschaffen. Wird ein Übergabeprotokoll angefertigt und von den Parteien unterzeichnet, so hat dies u.U. Auswirkungen auf die spätere Geltendmachung von Mängeln an der Mietsache. Entdeckt der Vermieter zu einem späteren Zeitpunkt noch Schäden, die nicht im Übergabeprotokoll festgehalten wurden, so kann er diese Schäden nicht mehr geltend machen. Dem Protokoll kommt dann die Wirkung eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses zu.

Auch ein neuer Mieter kann möglicherweise für Schäden an der Mietsache haftbar gemacht werden, die zuvor in einem Übergabeprotokoll nicht aufgeführt wurden. Es empfiehlt sich im Zweifelsfall ein solches Protokoll nur unter Vorbehalt zu unterzeichnen und dies auch schriftlich festzuhalten.

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Rechtsquellen zum Thema Übergabeprotokoll 2 weitere Treffer im Gesetz

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§ 546 BGB Rückgabepflicht des Mieters
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