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Überwachungsgarant
Aufgabe des Überwachungsgaranten (auch: Sicherungsgarant) ist es, alle Rechtsgüter vor Schäden aus einer von ihm geschaffenen oder beherrschten Gefahrenquelle zu bewahren. Seine Garantenstellung kann auf Ingerenz (pflichtwidriges gefahrerhöhendes rechtswidriges Vorverhalten), der Beherrschung von Gefahrenquellen, etc. beruhen.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Beschützergarant
Aufgabe des Beschützergaranten (auch: Obhuts- oder Hütergarant) ist es, ein bestimmtes Rechtsgut vor Gefahren aus allen Richtungen zu schützen. Seine (...) -
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