Überwachungsgarant Definition

Freitag, 25. Mai 2012 | 187 User Online

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Überwachungsgarant

Aufgabe des Überwachungsgaranten (auch: Sicherungsgarant) ist es, alle Rechtsgüter vor Schäden aus einer von ihm geschaffenen oder beherrschten Gefahrenquelle zu bewahren. Seine Garantenstellung kann auf Ingerenz (pflichtwidriges gefahrerhöhendes rechtswidriges Vorverhalten), der Beherrschung von Gefahrenquellen, etc. beruhen.


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Beschützergarant
    Aufgabe des Beschützergaranten (auch: Obhuts- oder Hütergarant) ist es, ein bestimmtes Rechtsgut vor Gefahren aus allen Richtungen zu schützen. Seine (...)
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Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 13 StGB - Begehen durch Unterlassen
    (1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er (...)


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