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ALLGEMEINER TEIL
Unfugabwehr
Unfugabwehr ist die Abwehr gegenüber Bagatellangriffen, die an der Grenze zu noch sozialüblichen Belästigungen liegen.
Das Notwehrrecht ist hier stark eingeschränkt.
Unfugabwehr Definition
Freitag, 25. Mai 2012 | 167 User Online
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ALLGEMEINER TEIL
Unfugabwehr ist die Abwehr gegenüber Bagatellangriffen, die an der Grenze zu noch sozialüblichen Belästigungen liegen.
Das Notwehrrecht ist hier stark eingeschränkt.