Rechtswörterbuch > U > Unmöglichkeit
SCHULDRECHT
Unmöglichkeit
Unmöglichkeit liegt vor, wenn die geschuldete Leistung nicht erbracht werden kann. Dabei kann die Unmöglichkeit auf tatsächlichen oder rechtlichen Gründen beruhen.
Unmöglichkeit Definition
Freitag, 25. Mai 2012 | 150 User Online
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SCHULDRECHT
Unmöglichkeit liegt vor, wenn die geschuldete Leistung nicht erbracht werden kann. Dabei kann die Unmöglichkeit auf tatsächlichen oder rechtlichen Gründen beruhen.