Definition Unmittelbarer Eingriff

Sonntag, 1. August 2010|70 User Online

Öffentliches Recht - Verwaltungsrecht

Unmittelbarer Eingriff

Ein unmittelbarer Eingriff liegt vor, wenn jemand als Adressat eines behördlichen Rechtsakts in seiner Freiheitsbetätigung eingeschränkt wird.


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