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Unrechtsbewusstsein
Das Unrechtsbewusstsein setzt die Einsicht voraus, dass das Verhalten rechtlich verboten ist.
Fehlt das Unrechtsbewusstsein, liegt ein Verbotsirrtum vor.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Verbotsirrtum, Vermeidbarkeit
Ein Verbotsirrtum ist vermeidbar, wenn dem Täter sein Vorhaben unter Berücksichtigung seiner Fähigkeiten und Kenntnisse hätte Anlass geben müssen, (...) -
Schuld
Schuld bedeutet die Vorwerfbarkeit eines strafrechtlich relevanten Verhaltens. Vorwerfbarkeit bedeutet, dass der Täter rechtswidrig gehandelt hat, (...) -
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