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FAMILIENRECHT
Unterhalt, angemessener
Angemessener Unterhalt ist der gesamte Lebensbedarf der Familie. Dazu gehört alles, was notwendig ist zur Bestreitung der Haushaltskosten, der persönlichen Bedürfnisse beider Ehegatten und der Kinder.
Das Maß des Unterhalts bestimmt sich also danach, was nach den Verhältnissen der Ehegatten für die Bedürfnisse erforderlich ist.
Schlagwörter
Unterhaltspflicht Unterhalt Lebensbedarf Familie Ehegatten Haushaltskosten Bedürfnisse Unterhaltsleistung
Weitere Begriffe und Definitionen
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Unterhalt
Als Unterhalt werden die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen bezeichnet. Der Unterhalt ist grundsätzlich durch (...) -
Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten
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Zugehörige Gesetze und Normen
- § 1360 BGB - Verpflichtung zum Familienunterhalt
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(1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen (...)
