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FAMILIENRECHT
Unterhalt, angemessener
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Unterhalt
Als Unterhalt werden die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen bezeichnet. Der Unterhalt ist grundsätzlich durch (...) -
Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten
Während des Bestehens der Ehe hat jeder Ehegatte gemäß § 1360 S. 1 BGB einen Anspruch gegen den anderen darauf, dass dieser einen angemessenen (...)
Zugehörige Gesetze und Normen
- § 1360 BGB - Verpflichtung zum Familienunterhalt
Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die (...) - § 1361 BGB - Unterhalt bei Getrenntleben
(1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen (...)
