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Freitag, 25. Mai 2012 | 185 User Online

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ARBEITSRECHT

Urlaubsanspruch

Dem Begriff Urlaubsanspruch sind weitere Informationen, Begriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch zugeordnet. Folgende Einträge weisen eine hohe Ähnlichkeit oder Verwandtschaft zu dem gesuchten Begriff aus.

Ähnliche Begriffe und Definitionen


  1. Erholungsurlaub
    Unter Erholungsurlaub versteht man den gesetzlich geregelten Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers von der ihm obliegenden Arbeitspflicht, der die (...)
  2. Urlaubsgeld
    Das sog. Urlaubsgeld ist vom gesetzlichen Urlaubsentgelt zu unterscheiden. Während der Arbeitnehmer gemäß § 1 BUrlG einen Anspruch auf bezahlten (...)
  3. Schwerbehinderung Urlaub
    Schwerbehinderte Menschen haben gemäß § 125 SGB IX einen Anspruch auf bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen pro Urlaubsjahr. Der Anspruch (...)
  4. Sonderurlaub
    Unter dem Begriff Sonderurlaub versteht man die Fälle von Urlaub, die sich von dem Begriff Erholungsurlaub im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) (...)
  5. Arbeitsvertrag
    Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Arbeit und der Arbeitgeber zur (...)
  6. Arbeitnehmer
    Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen in persönlicher Abhängigkeit zur Arbeit verpflichtet (...)
  7. Arbeitgeber
    Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages fordern kann und diesem im Gegenzug die entsprechende (...)
  8. Jugendarbeitsschutzgesetz
    Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen im Arbeitsleben. Diese sollen durch das Gesetz vor (...)
  9. Schwerbehindertengesetz
    Das Schwerbehindertengesetz (SchwbG) ist am 01.07.2001 aufgelöst worden und in das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) übergegangen. Einzelne (...)


Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 1 BUrlG - Urlaubsanspruch
    Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten (...)
  2. § 2 BUrlG - Geltungsbereich
    Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch (...)
  3. § 3 BUrlG - Dauer des Urlaubs
    (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage (...)
  4. § 4 BUrlG - Wartezeit
    Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (...)



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