Urlaubsgeld Definition

Freitag, 10. Februar 2012 | 166 User Online

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ARBEITSRECHT

Urlaubsgeld

Das sog. Urlaubsgeld ist vom gesetzlichen Urlaubsentgelt zu unterscheiden. Während der Arbeitnehmer gemäß § 1 BUrlG einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (Urlaubsentgelt) hat, ist die Zahlund von Urlaubsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Bei dem Urlaubsgeld handelt es sich um eine freiwillige Sonderzuwendung des Arbeitgebers, eine sog. Gratifikation. Einen gesetzlich geregelten Anspruch gibt es demnach nicht.

Einen Anspruch hat der Arbeitnehmer nur, wenn eine entsprechende vetragliche Vereinbarung (Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag) getroffen wurde. Außerdem kann ein Anspruch auf Urlaubsgelds durch eine entsprechende betriebliche Übung entstehen oder durch den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz geboten sein.


Schlagwörter

Urlaubsentgelt   Bundeslurlaubsgesetz   Gratifikation   Sonderzuwendung   Arbeitgeber   Arbeitnehmer   betriebliche Übung   arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz  


Weitere Begriffe und Definitionen


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