Definition Vaterschaft, Anfechtung

Sonntag, 1. August 2010|69 User Online

Zivilrecht - Familienrecht

Vaterschaft, Anfechtung

Gemäß § 1599 BGB besteht die Möglichkeit, eine Vaterschaft gerichtlich anzufechten. Dies geschieht durch eine negative Feststellungsklage.

Anfechtungsberechtigt sind der als Vater geltende Mann, die Mutter und das Kind. Nicht anfechtungsbrechtigt ist dagegen der Erzeuger des Kindes.


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