Rechtswörterbuch > V > Verbindlichkeit
SCHULDRECHT
Verbindlichkeit
Als Verbindlichkeit wird die Verpflichtung (Schuld) des Schuldners aus einem Rechtsgeschäft gegenüber dem Gläubiger bezeichnet.
Verbindlichkeit Definition
Samstag, 11. Februar 2012 | 38 User Online
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SCHULDRECHT
Als Verbindlichkeit wird die Verpflichtung (Schuld) des Schuldners aus einem Rechtsgeschäft gegenüber dem Gläubiger bezeichnet.