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Freitag, 25. Mai 2012 | 192 User Online

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VEREINSRECHT

Verein

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Ähnliche Begriffe und Definitionen


  1. Eingetragener Verein
    Der eingetragene Verein erhält seine Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in das Vereinsregister. Er hat mit Eintragung den Zusatz "e.V." als (...)
  2. Nicht eingetragener Verein
    Neben dem eingetragenen Verein (e.V.) gibt es auch sog. nicht eingetragene Vereine. Diese werden nicht im Vereinsregister geführt und dürfen auch (...)


Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 21 BGB - Nichtwirtschaftlicher Verein
    Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das (...)
  2. § 22 BGB - Wirtschaftlicher Verein
    Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer reichsgesetzlicher Vorschriften (...)
  3. § 55 BGB - Zuständigkeit für die Registereintragung
    (1) Die Eintragung eines Vereins der in § 21 bezeichneten Art in das Vereinsregister hat bei dem Amtsgericht zu geschehen, in dessen Bezirk der (...)
  4. § 55a BGB - Elektronisches Vereinsregister
    (1) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und in welchem Umfang das Vereinsregister in maschineller Form als (...)
  5. § 56 BGB - Mindestmitgliederzahl des Vereins
    Die Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben (...)
  6. § 57 BGB - Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung
    (1) Die Satzung muss den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben, dass der Verein eingetragen werden soll. (2) Der Name soll (...)
  7. § 58 BGB - Sollinhalt der Vereinssatzung
    Die Satzung soll Bestimmungen enthalten: 1.über den Eintritt und Austritt der Mitglieder, 2.darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu (...)
  8. § 59 BGB - Anmeldung zur Eintragung
    (1) Der Vorstand hat den Verein zur Eintragung anzumelden. (2) Der Anmeldung sind beizufügen: 1.die Satzung in Urschrift und Abschrift, 2.eine (...)



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