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Vergehen
Vergehen sind legaldefiniert in § 12 II StGB als Straftaten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe (nach § 38 II StGB mindestens ein Monat) oder mit Geldstrafe bedroht sind.
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Verbrechen
Verbrechen sind legaldefiniert in § 12 I StGB als Straftaten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht (...) -
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