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FAMILIENRECHT
Verlöbnis
Unter Verlöbnis versteht man das gegenseitige formfreie Versprechen von Mann und Frau, künftig miteinander die Ehe einzugehen. Durch dieses Versprechen wird ein Rechtsverhältnis unter den Verlobten begründet.
Weitere Begriffe und Definitionen
Zugehörige Gesetze und Normen
- § 1297 BGB - Unklagbarkeit, Nichtigkeit eines Strafversprechens
(1) Aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden. (2) Das Versprechen einer Strafe für den Fall, dass die Eingehung der Ehe (...) - § 1298 BGB - Ersatzpflicht bei Rücktritt
(1) Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche anstelle der (...) -
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