Definition Vermeidbarkeitstheorie

Sonntag, 1. August 2010|67 User Online

Strafrecht - Allgemeiner Teil

Vermeidbarkeitstheorie

Nach der herrschenden Vermeidbarkeitstheorie ist der eingetretene Erfolg dem Täter nur dann objektiv zurechenbar, wenn feststeht, dass er bei gehöriger Sorgfalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermieden worden wäre.


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