Vermeidbarkeitstheorie Definition

Montag, 6. Februar 2012 | 56 User Online

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Vermeidbarkeitstheorie

Nach der herrschenden Vermeidbarkeitstheorie ist der eingetretene Erfolg dem Täter nur dann objektiv zurechenbar, wenn feststeht, dass er bei gehöriger Sorgfalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermieden worden wäre.


Weitere Begriffe und Definitionen


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