Rechtswörterbuch > V > Verordnung
VERWALTUNGSRECHT
Verordnung
Die Verordnung ist ein Verwaltungshandeln, das auf einer Delegation von Legislativgewalt durch das Parlament an die Verwaltung beruht. Sie dient der Entlastung des Gesetz-gebers.
Der Gesetzgeber überträgt eng begrenzte Legislativauf-gaben auf die Verwaltung, damit diese bei Bedarf schnell und flexibel reagieren kann oder Einzelfragen ausgestaltet, für die sie den besseren Sachverstand hat.
Weitere Begriffe und Definitionen
-
Satzung
Satzungen sind Rechtsnormen, die von unterstaatlichen Verwaltungsträgern zur Regelung ihrer eigenen Verwaltungsangelegenheiten mit Wirksamkeit für (...) -
Verwaltungsakt
Der Begriff Verwaltungsakt ist in § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) legaldefiniert. Ein Verwaltungsakt ist danach jede Verfügung, Entscheidung (...) -
Alle Einträge anzeigen
Mit dem Begriff "Verordnung" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.
