Verordnung Definition

Sonntag, 5. Februar 2012 | 114 User Online

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VERWALTUNGSRECHT

Verordnung

Die Verordnung ist ein Verwaltungshandeln, das auf einer Delegation von Legislativgewalt durch das Parlament an die Verwaltung beruht. Sie dient der Entlastung des Gesetz-gebers.

Der Gesetzgeber überträgt eng begrenzte Legislativauf-gaben auf die Verwaltung, damit diese bei Bedarf schnell und flexibel reagieren kann oder Einzelfragen ausgestaltet, für die sie den besseren Sachverstand hat.


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Satzung
    Satzungen sind Rechtsnormen, die von unterstaatlichen Verwaltungsträgern zur Regelung ihrer eigenen Verwaltungsangelegenheiten mit Wirksamkeit für (...)
  2. Verwaltungsakt
    Der Begriff Verwaltungsakt ist in § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) legaldefiniert. Ein Verwaltungsakt ist danach jede Verfügung, Entscheidung (...)
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