Rechtswörterbuch > V > Verpflichtungsgeschäft
BGB ALLGEMEINER TEIL
Verpflichtungsgeschäft
Durch ein Verpflichtungsgeschäft wird gegenüber einer anderen Person eine Leistungspflicht begründet.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Verfügungsgeschäft
Ein Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, durch das bestehende Rechte unmittelbar verändert (...) -
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