Familienrecht

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich soll Nachteile ausgleichen, die ein Ehegatte dadurch erleidet, dass er während der Ehe keinen (oder nur einen kleinen Beitrag) für die Alters- und Invaliditätsversorgung geleistet hat. Derjenige Ehegatte, der in der Ehe die höheren Ver-sorgungsrechte angesammelt hat, muss die Hälfte des Wertunterschiedes an den anderen Ehegatten abgeben.

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