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Versuch, fehlgeschlagener
Dem Begriff Versuch, fehlgeschlagener sind weitere Informationen, Begriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch zugeordnet. Folgende Einträge weisen eine hohe Ähnlichkeit oder Verwandtschaft zu dem gesuchten Begriff aus.
Ähnliche Begriffe und Definitionen
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Versuch
Als Versuch bezeichnet man die Betätigung des Entschlusses zur Begehung einer Straftat durch eine Handlung, die zur Verwirklichung des gesetzlichen (...) -
Versuch, unbeendeter
Der Versuch ist unbeendet, wenn der Täter nach seiner Vorstellung noch nicht alles zur Vollendung der Tat erforderliche getan (...) -
Versuch, beendeter
Der Versuch ist beendet, wenn der Täter nach seiner Vorstellung bereits alles zur Vollendung der Tat erforderliche getan (...)
Zugehörige Gesetze und Normen
- § 22 StGB - Begriffsbestimmung
Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar (...) - § 24 StGB - Rücktritt
(1) Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne (...)
