Rechtswörterbuch > V > Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (VSD) > Weitere
SCHADENSERSATZRECHT
Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (VSD)
Dem Begriff Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (VSD) sind weitere Informationen, Begriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch zugeordnet. Folgende Einträge weisen eine hohe Ähnlichkeit oder Verwandtschaft zu dem gesuchten Begriff aus.
