Definition Vertragsstrafe

Sonntag, 1. August 2010|60 User Online

Zivilrecht - Schuldrecht

Vertragsstrafe

Die Vertragsstrafe ist in § 339 BGB legaldefiniert. Eine Vertragsstrafe ist eine Leistung, die der Schuldner dem Gläubiger für den Fall verspricht, daß er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt.


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