Vertrauensschaden Definition

Freitag, 25. Mai 2012 | 118 User Online

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SCHADENSERSATZRECHT

Vertrauensschaden

Der Vertrauensschaden ist der Schaden, der dem Verletzten daraus entstanden ist, dass er auf die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts oder der Richtigkeit einer Erklärung vertraut hat.

Beim Vertrauensschaden ist das negative Interesse zu ersetzen, das heisst der Verletzte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn er nicht auf die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts vertraut hätte.

Abzugrenzen ist der Vertrauensschaden vom Nichterfüllungs-schaden. Der Nichterfüllungsschaden ist der Schaden, den der verletzte durch die Nichteinhaltung der Leistungspflicht des Partners aus einem Rechtsgeschäft erleidet.

Beim Nichterfüllungsschaden ist das positive Interesse zu ersetzen, das heisst der Verletzte ist so zu stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Erfüllung durch den Schuldner gestanden hätte.


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Nichterfüllungsschaden
    Der Nichterfüllungsschaden ist der Schaden, den der verletzte durch die Nichteinhaltung der Leistungspflicht des Partners aus einem Rechtsgeschäft (...)
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