Erbrecht

Verwaltung des Nachlasses

Der Begriff Verwaltung umfasst alle tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen, die auf die Erhaltung, Verwahrung, Sicherung oder Nutzung und Vermehrung des Nachlassvermögens gerichtet sind. Möglich sind hier Maßnahmen im Innenverhältnis aber auch Maßnahmen, die Außenwirkung gegenüber Dritten haben.
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