Definition Verwaltungsakt, Heilung

Sonntag, 1. August 2010|74 User Online

Öffentliches Recht - Verwaltungsrecht

Verwaltungsakt, Heilung

Verfahrens und Formfehler können bei einem Verwaltungsakt unter gewissen Voraussetzungen geheilt werden. Der ursprünglich fehlerhafte Verwaltungsakt wird dann durch die Heilung rechtmäßig.


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