Verfahrens und Formfehler können bei einem Verwaltungsakt unter gewissen Voraussetzungen geheilt werden. Der ursprünglich fehlerhafte Verwaltungsakt wird dann durch die Heilung rechtmäßig.
Definition Verwaltungsakt, Heilung
Sonntag, 1. August 2010|74 User Online
Öffentliches Recht - Verwaltungsrecht
Verfahrens und Formfehler können bei einem Verwaltungsakt unter gewissen Voraussetzungen geheilt werden. Der ursprünglich fehlerhafte Verwaltungsakt wird dann durch die Heilung rechtmäßig.
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