Verwaltungshandeln Definition

Freitag, 25. Mai 2012 | 134 User Online

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VERWALTUNGSRECHT

Verwaltungshandeln

Behörden können sowohl öffentlich-rechtlich als auch privatrechtlich handeln. Im Zweifel wird die Behörde öffentlich-rechtlich tätig. Öffentlich-rechtlich handeln kann die Behörde entweder durch Rechtsakt oder durch nichregelndes Verwaltungshandeln.


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