Rechtswörterbuch > V > Verwendungen, notwendige
SACHENRECHT
Verwendungen, notwendige
Notwendig sind Verwendungen, die dem Erhalt der Sache (objektiv) dienen.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Verwendungen
Verwendungen sind sachbezogene Aufwendungen, die die Sache nicht grundlegend umgestalten (...) -
Verwendungen, nützliche
Nützlich sind Verwendungen, wenn sie den Wert einer Sache dauerhaft (...) -
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