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SACHENRECHT
Verwendungen
Verwendungen sind sachbezogene Aufwendungen, die die Sache nicht grundlegend umgestalten (BGH).
Weitere Begriffe und Definitionen
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Verwendungen, notwendige
Notwendig sind Verwendungen, die dem Erhalt der Sache (objektiv) (...) -
Verwendungen, nützliche
Nützlich sind Verwendungen, wenn sie den Wert einer Sache dauerhaft (...) -
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