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Vollmacht
Als Vollmacht wird eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht bezeichnet. Die Vollmacht betrifft dabei die Ermächtigung zum Handeln im fremden Namen.
Voraussetzung der Vollmacht ist eine Vollmachtserteilung. Sie stellt ein einseitiges Rechtsgeschäft des Vollmachtgebers dar, welches durch eine grundsätzlich formfreie, empfangsbedürftige Willenserklärung erfolgt.
Möglich ist eine ausdrückliche oder konkludente Willenserklärung gegenüber dem Bevollmächtigten (sog. Innenvollmacht) oder gegenüber dem Geschäftsgegener (sog. Außenvollmacht).
Weiterhin gibt es die Möglichkeit, eine Vollmacht durch eine bewusste Erklärung an die Öffentlichkeit (z.B. durch öffentliche Bekanntmachung) zu erteilen.
Schlagwörter
Bevollmächtigung Vertretung Vertretungsmacht Ermächtigung Vollmachtserteilung Innenvollmacht Aussenvollmacht
Weitere Begriffe und Definitionen
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Rechtsgeschäft
Ein Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die darauf gerichtet sind, einen von den Parteien gewollten Rechtserfolg (...) -
Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens. Sie ist somit notwendiger Bestandteil eines (...) -
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