Zivilrecht

Vollmacht

Als Vollmacht wird eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht bezeichnet. Die Vollmacht betrifft dabei die Ermächtigung zum Handeln im fremden Namen.

Voraussetzung der Vollmacht ist eine Vollmachtserteilung. Sie stellt ein einseitiges Rechtsgeschäft des Vollmachtgebers dar, welches durch eine grundsätzlich formfreie, empfangsbedürftige Willenserklärung erfolgt. Möglich ist eine ausdrückliche oder konkludente Willenserklärung gegenüber dem Bevollmächtigten (sog. Innenvollmacht) oder gegenüber dem Geschäftsgegener (sog. Außenvollmacht).

Weiterhin gibt es die Möglichkeit, eine Vollmacht durch eine bewusste Erklärung an die Öffentlichkeit (z.B. durch öffentliche Bekanntmachung) zu erteilen.

Mehr zum Thema Vollmacht 2 weitere Einträge im Rechtswörterbuch

Rechtsgeschäft
Rechtsgeschäft Ein Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die darauf gerichtet sind, einen von den Parteien gewollten Rechtserfolg (...)
Willenserklärung
Willenserklärung Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens. Sie ist somit notwendiger Bestandteil eines (...)

Rechtsquellen zum Thema Vollmacht 2 weitere Treffer im Gesetz

§ 167 BGB Erteilung der Vollmacht
§ 168 BGB Erlöschen der Vollmacht
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