Rechtswörterbuch > V > Vollstreckungstitel
PROZESSRECHT
Vollstreckungstitel
Ein Vollstreckungstitel (kurz: Titel) ist eine der Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung. Der Titel muss Angaben über die Parteien, Inhalt, Art und Umfang der Zwangsvollstreckung enthalten. Der Inhalt muss außerdem vollstreckungsfähig sein.
Es gibt unterschiedliche Arten von Vollstreckungstiteln. Zu den wichtigsten gehören Urteile, Prozessvergleiche und vollstreckbare Urkunden.
Weitere Begriffe und Definitionen
-
Urteil
Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung. Durch ein Urteil wird grundsätzlich über eine Klage entschieden. Für die gerichtliche Entscheidung (...) -
Alle Einträge anzeigen
Mit dem Begriff "Vollstreckungstitel" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.
