Werklieferungsvertrag Definition

Freitag, 25. Mai 2012 | 158 User Online

  1. WEITER

Rechtswörterbuch > W > Werklieferungsvertrag

SCHULDRECHT

Werklieferungsvertrag

Der Werklieferungsvertrag ist in § 651 BGB geregelt. Werklieferungsvertrag ist ein Vertrag, in dem sich der Unternehmer verpflichtet, das Werk aus einem von ihm zu beschaffenden Stoff herzustellen.


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Werkvertrag
    Der Werkvertrag ist in den §§ 631 ff. BGB geregelt. Ein Werkvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, die darauf (...)
  2. Alle Einträge anzeigen
    Mit dem Begriff "Werklieferungsvertrag" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.


Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 651 BGB - Anwendung des Kaufrechts
    Auf einen Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat, finden die Vorschriften über den Kauf (...)


STARTSEITE | RECHTSWÖRTERBUCH | ONLINE GESETZE | RECHTSANWALT KIEL | LITERATUR
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z
nexi webmarketing