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SCHULDRECHT
Werkvertrag
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Dienstvertrag
Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Dienstverpflichtete zur Leistung der versprochenen Dienste und der (...) -
Werklieferungsvertrag
Der Werklieferungsvertrag ist in § 651 BGB geregelt. Werklieferungsvertrag ist ein Vertrag, in dem sich der Unternehmer verpflichtet, das Werk aus (...)
Zugehörige Gesetze und Normen
- § 631 BGB - Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung (...) - § 632 BGB - Vergütung
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten (...) - § 632a BGB - Abschlagszahlungen
(1) Der Unternehmer kann von dem Besteller für eine vertragsgemäß erbrachte Leistung eine Abschlagszahlung in der Höhe verlangen, in der der (...) - § 633 BGB - Sach- und Rechtsmangel
(1) Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die (...) - § 634 BGB - Rechte des Bestellers bei Mängeln
Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, (...) - § 651 BGB - Anwendung des Kaufrechts
Auf einen Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat, finden die Vorschriften über den Kauf (...)
