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VERKEHRSRECHT
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs ist der Betrag, der für ein vergleichbares Fahrzeug zu zahlen ist. Dazu gehört auch der Gewinnanteil des Händlers. Zu berücksichtigen sind dabei auch die Marktverhältnisse in der jeweiligen Region.
Der Händlereinkaufswert ist dagegen der Betrag, den ein Gebrauchtwagenhändler zum Erwerb eines solchen Fahrzeugs aufwenden müsste. Dieser Betrag ist regelmäßig geringer als der Wiederbeschaffungswert bzw. die Wiederbeschaffungskosten, da unter anderem der Händlergewinn nicht berücksichtigt wird.
Schlagwörter
Verkehrsunfall Fahrzeugschaden Wiederbeschaffungskosten Wiederbeschaffungswert Fahrzeug Gewinn Gewinnanteil Marktverhältnisse Händler Gebrauchtwagenhändler Händlereinkaufswert
Weitere Begriffe und Definitionen
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Verkehrsunfall
Ein Verkehrsunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes Schadensereignis, das plötzlich auftritt und örtlich und zeitlich eingrenzbar (...) -
Totalschaden
Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeugs nicht möglich ist. Es handelt sich dann um einen (...) -
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