Definition Willenserklärung, ausdrückliche

Sonntag, 1. August 2010|67 User Online

Zivilrecht - BGB Allgemeiner Teil

Willenserklärung, ausdrückliche

Bei einer ausdrücklichen Willenserklärung kommt der Geschäftswille des Erklärenden unmittelbar in der Erklärung zum Ausdruck


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