Willenserklärung, ausdrückliche Definition

Montag, 6. Februar 2012 | 77 User Online

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BGB ALLGEMEINER TEIL

Willenserklärung, ausdrückliche

Bei einer ausdrücklichen Willenserklärung kommt der Geschäftswille des Erklärenden unmittelbar in der Erklärung zum Ausdruck


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