Bei einer ausdrücklichen Willenserklärung kommt der Geschäftswille des Erklärenden unmittelbar in der Erklärung zum Ausdruck
Definition Willenserklärung, ausdrückliche
Sonntag, 1. August 2010|67 User Online
Zivilrecht - BGB Allgemeiner Teil
Bei einer ausdrücklichen Willenserklärung kommt der Geschäftswille des Erklärenden unmittelbar in der Erklärung zum Ausdruck
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