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Zueignung
Dem Begriff Zueignung sind weitere Informationen, Begriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch zugeordnet. Folgende Einträge weisen eine hohe Ähnlichkeit oder Verwandtschaft zu dem gesuchten Begriff aus.
Ähnliche Begriffe und Definitionen
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Diebstahl
Einen Diebstahl im Sinne des § 242 Strafgesetzbuch (StGB) begeht, wer einem anderen eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich (...) -
Unterschlagung
Der Tatbestand der Unterschlagung ist in § 246 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Danach wird derjenige, der eine fremde bewegliche Sache sich (...)
Zugehörige Gesetze und Normen
- § 242 StGB - Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit (...) - § 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls
(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall (...) - § 244 StGB - Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer 1.einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer (...) - § 246 StGB - Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe (...)
