Weitere Informationen zu Zugewinngemeinschaft

Freitag, 25. Mai 2012 | 123 User Online

  1. ZURÜCK

Rechtswörterbuch > Z > Zugewinngemeinschaft > Weitere

FAMILIENRECHT

Zugewinngemeinschaft

Dem Begriff Zugewinngemeinschaft sind weitere Informationen, Begriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch zugeordnet. Folgende Einträge weisen eine hohe Ähnlichkeit oder Verwandtschaft zu dem gesuchten Begriff aus.

Ähnliche Begriffe und Definitionen


  1. Zugewinn
    Der Zugewinn ist gemäß § 1373 BGB der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt. Ein während der Ehe erzielter (...)
  2. Zugewinnausgleich
    Der Zugewinnausgleich erfolgt beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft wenn die Zugewinngemeinschaft endet. Wird der Güterstand der (...)


Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 1363 BGB - Zugewinngemeinschaft
    (1) Die Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren. (2) Das Vermögen des (...)
  2. § 1364 BGB - Vermögensverwaltung
    Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbständig; er ist jedoch in der Verwaltung seines Vermögens nach Maßgabe der folgenden Vorschriften (...)
  3. § 1365 BGB - Verfügung über Vermögen im Ganzen
    (1) Ein Ehegatte kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Hat er sich ohne (...)
  4. § 1366 BGB - Genehmigung von Verträgen
    (1) Ein Vertrag, den ein Ehegatte ohne die erforderliche Einwilligung des anderen Ehegatten schließt, ist wirksam, wenn dieser ihn genehmigt. (2) (...)
  5. § 1367 BGB - Einseitige Rechtsgeschäfte
    Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ohne die erforderliche Einwilligung vorgenommen wird, ist (...)
  6. § 1368 BGB - Geltendmachung der Unwirksamkeit
    Verfügt ein Ehegatte ohne die erforderliche Zustimmung des anderen Ehegatten über sein Vermögen, so ist auch der andere Ehegatte berechtigt, die sich (...)
  7. § 1369 BGB - Verfügungen über Haushaltsgegenstände
    (1) Ein Ehegatte kann über ihm gehörende Gegenstände des ehelichen Haushalts nur verfügen und sich zu einer solchen Verfügung auch nur verpflichten, (...)



STARTSEITE | RECHTSWÖRTERBUCH | ONLINE GESETZE | RECHTSANWALT KIEL | LITERATUR
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z
nexi webmarketing