Definition Zweigniederlassung

Sonntag, 1. August 2010|71 User Online

Zivilrecht - Handelsrecht

Zweigniederlassung

Die Zweigniederlassung (Filiale) ist mehr als nur eine unselbständige Betriebs- oder Hilfsstelle (Lagerplatz, Verkaufsstelle, etc.). Sie ist jedoch kein rechtlich selbständiges Unternehmen wie eine Tochtergesellschaft, obwohl sie räumlich, wirtschaftlich und organisatorisch von der Hauptniederlassung getrennt ist.

Die Zweigniederlassung kann zwar am Ort der Hauptniederlassung, nicht aber in denselben Räumen errichtet werden. Sie muss auf eine gewisse Dauer angelegt sein. Ferner ist eine zur Hautniederlassung getrennte Buchführung erforderlich, d.h. zumindest getrenntes Ausweisen der Geschäfte.

Die Zweigniederlassung muss außerdem eine eigene Geschäftsleitung haben.


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