Arbeitszeitgesetz
§ 26 ArbZG -
Arbeitszeitgesetz vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170, 1171), das zuletzt durch Artikel 12a des Gesetzes vom 11. November 2016 (BGBl. I S. 2500) geändert worden ist. Alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für
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