Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008. - Alle Angaben ohne Gewähr.
§ 195 BGB - Regelmäßige Verjährungsfrist
Donnerstag, 9. Februar 2012 | 89 User Online
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008. - Alle Angaben ohne Gewähr.