Erbrecht
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn nach dem Tod eines Menschen kein Testament oder Erbvertrag gefunden wird, der Verstorbene also keine (...) |
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Erbrecht
Die Annahme- oder Ausschlagungserklärung kann gem. § 1954 BGB bei Vorliegen der allgemeinen Anfechtungsgründe nach den §§ (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
Nach § 2305 BGB hat der Miterbe, der wertmäßig hinter der Hälfte des gesetzlichen Erbteils zurückbleibt, einen Anspruch auf den sog. (...) |
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Erbrecht
Der Pflichtteilsverzicht ist ein gegenseitigen Vertrag, der gem. § 2348 BGB der notariellen Beurkundung bedarf. Der Vertrag kommt durch Angebot und (...) |
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Erbrecht
Der Erbvertrag gemäß § § 1941 BGB ist ein abstrakter erbrechtlicher Vertrag, durch den der Erblasser von Todes wegen verfügt. Der Erbvertrag ist (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
Der Pflichtteil stellt das Minimum dessen dar, was nahe Angehörige aus der Erbschaft bekommen. Dem Pflichtteilsberechtigten wird kein Erbteil (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
Gesetzliche Erben sind die Verwandten gem. der einzelnen Erbenordnung, §§ 1924 ff. BGB, sowie Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Im Rahmen der (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
Für die Nachlasspflegschaft tritt an die Stelle des Familiengerichts oder Betreuungsgerichts das Nachlassgericht. Das Nachlassgericht ist für die (...) |
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Erbrecht
Ist die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wegen Mangels einer den Kosten entsprechenden Masse nicht (...) |
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Erbrecht
Eine Verfügung von Todes wegen ist gemäß § 1937 BGB eine übergeordnete Bezeichnung für Willenserklärungen einer (...) |
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Erbrecht
Der Begriff Abkömmling wird im Gesetz nicht definiert. § 1589 BGB enthält eine Regelung zur Verwandtschaft, wonach eine Person von der (...) |
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Erbrecht
Ein Ersatzerbe (§§ 2096 ff. BGB) tritt ein, wenn der eingesetzte Erbe die Erbschaft ausschlägt. Ist ein Ersatzerbe nicht berufen, tritt an die Stelle (...) |
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Erbrecht
Ein Testament ist eine vom Erblasser einseitig getroffene Verfügung von Todes wegen. Innerhalb der ordentlichen Testamente wird zwischen dem (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
Die Erbfolge der Verwandten untereinander wird durch das Ordnungssystem der gesetzlichen Erbfolge geregelt. Danach gehören zu den Erben der ersten (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
Das Erbrecht (im objektiven Sinne) bezeichnet die Summe aller Rechtsnormen, welche die privatrechtlichen, vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
Das öffentliche Testament gemäß § 2231 BGB wird - im Gegensatz zum eigenhändigen Testament - mündlich zur Niederschrift oder schriftlich mit einer (...) |
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Erbrecht
Unter dem Begriff Anwachsung versteht man die anteilige Erhöhung der Erbteile der übrigen eingesetzten Erben bei Wegfall eines Erben. Sind (...) |
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Erbrecht
Die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments (Ehegattentestament) ist nur Ehegatten (§ 2265 BGB) und eingetragenen Lebenspartnerschaften (...) |
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Erbrecht
Eine Schenkung ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, der auf eine unentgeltliche Zuwendung gerichtet ist (vgl. § 516 BGB). Es muss eine (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
Die Annahme der Erbschaft kann ausdrücklich oder konkludent erklärt werden. Die Annahmeerklärung ist grundsätzlich nicht (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
Gemäß § 2154 BGB kann der Erblasser mehrere Vermächtnisgegenstände benennen, von denen der Bedachte jedoch nur einen oder eine bestimmte Anzahl (...) |
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Erbrecht
Eine Erbschaft, d.h. die Gesamtheit des dem Erben zugefallenen Nachlassvermögens, kann grundsätzlich Gegenstand eines Kaufs sein. Es handelt sich (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
Nacherbe ist, wer erst dann Erbe des Erblassers wird, wenn zuvor ein anderer Erbe war (§ 2100 BGB). Durch die Bestimmung einer Vor- und (...) |
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Erbrecht
Eine Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag ist Voraussetzung für eine Vererbung des Gesellschaftsanteils. Eine einfache Nachfolgeklausel (...) |
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Erbrecht
Bei der Testamentsauslegung kommt es - im Gegensatz zu den Auslegungsregeln von empfangsbedürftigen Willenserklärungen - nicht darauf an, wie die (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
siehe: Erbfolge, (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
Das Aufgebotsverfahren dient dazu, die Nachlassgläubiger zur Anmeldung ihrer Forderungen aufzufordern. Das Aufgebot muss öffentlich (...) |
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Erbrecht
Ein Nottestament kann auf unterschiedliche Weise errichtet werden. Möglich sind ein Bürgermeistertestament, § 2249 BGB, ein Drei-Zeugentestament, § (...) |
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Erbrecht
Testierfreiheit bedeutet, dass der Erblasser durch Rechtsgeschäft frei bestimmen kann, an welche Person mit dem Erbfall sein Vermögen fallen (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
Bei der Gesamtrechtsnachfolge geht die Erbschaft nach § 1922 BGB als Ganzes auf den Erben (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
Der Begriff Verwaltung umfasst alle tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen, die auf die Erhaltung, Verwahrung, Sicherung oder Nutzung und Vermehrung (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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Erbrecht
Der Erblasser kann nach § 2247 BGB ein eigenhändiges Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. Zeit und (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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Erbrecht
Gemäß § 2248 BGB hat der Erblasser die Möglichkeit, ein eigenhändiges Testament in amtliche Verwahrung zu geben. Sinn und (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
Als Alleinerbe wird derjenige bezeichnet, der den Erblasser alleine beerbt, das heißt sein alleiniger Rechtsnachfolger wird, § 1922 (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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Erbrecht
Eine Nachlasspflegschaft wird angeordnet, wenn ein Bedürfnis zur Sicherung der Erbschaft besteht. Mit der Bestellung wird der Nachlasspfleger (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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Erbrecht
Ehegatten kommt bei der Abfassung ihrer Testamente ein Formprivileg zu. Sie können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Das Formprivileg (...) |
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Erbrecht
Die Erbschaft kraft Gesetzes und dem Prinzip der Universalsukzession auf den Erben über (§ 1922 BGB). Der Erbe hat jedoch die (...) |
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k.A. (...) |
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Erbrecht
Siehe (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
Zur Aufhebung eines Erbverzichts nach § 2351 BGB ist ein Vertrag zwischen den Parteien erforderlich, die den Verzichtsvertrag ursprünglich (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
Die Erbschaft ist das Vermögen des Erblassers, das mit dessen Tod auf die Erben übergeht. Die Erbschaft umfasst sämtliche vermögensrechtliche (...) |
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Erbrecht
Der Anfall der Erbschaft gemäß § 1942 BGB ist insofern vorläufig, als der Erbe ein Ausschlagungsrecht hat. Es besteht eine sogenannte vorläufige (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
Es wird zwischen rechtlicher und faktischer Testierfähigkeit unterschieden. Rechtlich testierunfähig gemäß § 2229 I sind Personen unter 16 Jahren (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
Der Erbschein ist gemäß § 2353 BGB ein Zeugnis des Nachlassgerichts über das Erbrecht des Erben. Der Erbschein dient dem Nachweis des Erbrechts (...) |
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Erbrecht
Wer ein Testament, das nicht in besondere amtliche Verwahrung gebracht ist, im Besitz hat, ist verpflichtet, es unverzüglich, nachdem er von dem (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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Erbrecht
Der Anfall der Erbschaft gemäß § 1942 BGB ist insofern vorläufig, als der Erbe ein Ausschlagungsrecht hat. Es besteht eine (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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Erbrecht
Hat der Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall eine Schenkung an einen Dritten getätigt, hat der Pflichtteilsberechtigte nach § (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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Erbrecht
Bei einer sog. Abschichtung gibt ein Miterbe seine Mitgliedschaftsrechte an der Erbengemeinschaft auf, insbesondere sein Recht auf ein (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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Erbrecht
Ein Vermächtnis nach § 1939 BGB ist die Zuwendung eines Vermögensvorteils von Todes wegen, die weder eine Erbeinsetzung noch eine Auflage ist. Das (...) |
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Erbrecht
Wenn der Erbe unbekannt ist, hat das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger zu bestellen (§ 1961 BGB), wenn die Bestellung von dem Berechtigten zum (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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Erbrecht
Eine Erbauseinandersetzung ist immer dann erforderlich, wenn mehrere Erben am Nachlass beteiligt sind. Bis zur eigentlichen Auseinandersetzung bilden (...) |
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Erbrecht
Das eheliche Güterrecht (§§ 1363–1563 BGB) regelt die Vermögensbeziehungen der Ehegatten untereinander. Es gibt insgesamt drei Güterstände, die (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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k.A. (...) |
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Erbrecht
Nach § 2 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) sind die Partner der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu Fürsorge und Unterstützung sowie zur (...) |
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k.A. (...) |
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Erbrecht
Mit dem Tod eines Menschen endet die Rechtsfähigkeit. Das Vermögen geht als Nachlass auf die Erben (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |
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Erbrecht
Die Erbengemeinschaft ist auf ihre Auseinandersetzung angelegt (sog. Liquidationsgemeinschaft). Ihr Hauptzweck besteht in der Abwicklung des (...) |
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k.A. (...) |
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Erbrecht
Gemäß der §§ 2050 ff. BGB sind Zuwendungen, die der Erblasser zu Lebzeiten einem Abkömmling gemacht hat, nach seinem Tod zwischen den Abkömmlingen (...) |
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Erbrecht
k.A. (...) |