Der Insolvenzplan besteht aus dem darstellenden Teil und dem gestaltenden Teil. Ihm sind die in den §§ 229 und 230 genannten Anlagen beizufügen.
Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994, zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. Oktober 2008. - Alle Angaben ohne Gewähr.

