Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
Kündigungsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. März 2008. - Alle Angaben ohne Gewähr.

