§ 109 VwGO -

Mittwoch, 23. Mai 2012 | 165 User Online

§ 109

Über die Zulässigkeit der Klage kann durch Zwischenurteil vorab entschieden werden.

Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991, zuletzt geändert durch § 62 Absatz 11 des Gesetzes vom 17. Juni 2008. - Alle Angaben ohne Gewähr.