ArbZG
Arbeitszeitgesetz vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170, 1171), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3334) Alle Angaben ohne Gewähr.
Das Arbeitszeitgesetz enthält Regelungen zum Arbeitsschutz. Es begrenzt die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit und setzt Mindestruhepausen während der Arbeitszeit und Mindestruhezeiten zwischen Beendigung und Wiederaufnahme der Arbeit sowie die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen fest. Es enthält zudem Schutzvorschriften zur Nachtarbeit. Das Gesetz ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich.