Bürgerliches Gesetzbuch
§ 1591 BGB - Mutterschaft
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
Mit § 1591 BGB sind weitere Artikel und Definitionen verknüpft.
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Elterliche Sorge
Der Begriff elterliche Sorge fasst die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kind zusammen. Die elterliche Sorge ist ein unverzichtbares und unübertragbares absolutes Recht der [...] -
Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Artikel 4d des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2651). Alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für
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