Die Eintragung eines Vereins der in § 21 bezeichneten Art in das Vereinsregister hat bei dem Amtsgericht zu geschehen, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat.
Rechtswörterbuch
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Der eingetragene Verein erhält seine Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in das Vereinsregister. Er hat mit Eintragung den Zusatz "e.V." als eingetragener Verein führen.
Zur Gründung [...]
Neben dem eingetragenen Verein (e.V.) gibt es auch sog. nicht eingetragene Vereine. Diese werden nicht im Vereinsregister geführt und dürfen auch nicht den Zusatz "e.V." führen. Sie werden [...]
Ein Verein iSd §§ 21 ff. BGB ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks mit körperschaftlicher Verfassung (Vorstand und [...]
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