Gesetze und Verordnungen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I S. 1042)
Nichtamtl. Inhaltsverzeichnis
- § 675i - Ausnahmen für Kleinbetragsinstrumente und elektronisches Geld
- § 675j - Zustimmung und Widerruf der Zustimmung
- § 675k - Nutzungsbegrenzung
- § 675l - Pflichten des Zahlers in Bezug auf Zahlungsauthentifizierungsinstrumente
- § 675m - Pflichten des Zahlungsdienstleisters in Bezug auf Zahlungsauthentifizierungsinstrumente; Risiko der Versendung
- § 675n - Zugang von Zahlungsaufträgen
- § 675o - Ablehnung von Zahlungsaufträgen
- § 675p - Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags
- § 675q - Entgelte bei Zahlungsvorgängen
- § 675r - Ausführung eines Zahlungsvorgangs anhand von Kundenkennungen
- § 675s - Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge
- § 675t - Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von Geldbeträgen
- § 675u - Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge
- § 675v - Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments
- § 675w - Nachweis der Authentifizierung
- § 675x - Erstattungsanspruch bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten autorisierten Zahlungsvorgang
- § 675y - Haftung der Zahlungsdienstleister bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung eines Zahlungsauftrags; Nachforschungspflicht
- § 675z - Sonstige Ansprüche bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung eines Zahlungsauftrags oder bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang
- § 676 - Nachweis der Ausführung von Zahlungsvorgängen
- § 676a - Ausgleichsanspruch
- § 676b - Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge
- § 676c - Haftungsausschluss
- § 677 - Pflichten des Geschäftsführers
- § 678 - Geschäftsführung gegen den Willen des Geschäftsherrn
- § 679 - Unbeachtlichkeit des entgegenstehenden Willens des Geschäftsherrn
- § 680 - Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr
- § 681 - Nebenpflichten des Geschäftsführers
- § 682 - Fehlende Geschäftsfähigkeit des Geschäftsführers
- § 683 - Ersatz von Aufwendungen
- § 684 - Herausgabe der Bereicherung
- § 685 - Schenkungsabsicht
- § 686 - Irrtum über Person des Geschäftsherrn
- § 687 - Unechte Geschäftsführung
- § 688 - Vertragstypische Pflichten bei der Verwahrung
- § 689 - Vergütung
- § 690 - Haftung bei unentgeltlicher Verwahrung
- § 691 - Hinterlegung bei Dritten
- § 692 - Änderung der Aufbewahrung
- § 693 - Ersatz von Aufwendungen
- § 694 - Schadensersatzpflicht des Hinterlegers
- § 695 - Rückforderungsrecht des Hinterlegers
- § 696 - Rücknahmeanspruch des Verwahrers
- § 697 - Rückgabeort
- § 698 - Verzinsung des verwendeten Geldes
- § 699 - Fälligkeit der Vergütung
- § 700 - Unregelmäßiger Verwahrungsvertrag
- § 701 - Haftung des Gastwirts
- § 702 - Beschränkung der Haftung; Wertsachen
- § 702a - Erlass der Haftung
- § 703 - Erlöschen des Schadensersatzanspruchs
- § 704 - Pfandrecht des Gastwirts
- § 705 - Inhalt des Gesellschaftsvertrags
- § 706 - Beiträge der Gesellschafter
- § 707 - Erhöhung des vereinbarten Beitrags
- § 708 - Haftung der Gesellschafter
- § 709 - Gemeinschaftliche Geschäftsführung
- § 710 - Übertragung der Geschäftsführung
- § 711 - Widerspruchsrecht
- § 712 - Entziehung und Kündigung der Geschäftsführung
- § 713 - Rechte und Pflichten der geschäftsführenden Gesellschafter
- § 714 - Vertretungsmacht
- § 715 - Entziehung der Vertretungsmacht
- § 716 - Kontrollrecht der Gesellschafter
- § 717 - Nichtübertragbarkeit der Gesellschafterrechte
- § 718 - Gesellschaftsvermögen
- § 719 - Gesamthänderische Bindung
- § 720 - Schutz des gutgläubigen Schuldners
- § 721 - Gewinn- und Verlustverteilung
- § 722 - Anteile am Gewinn und Verlust
- § 723 - Kündigung durch Gesellschafter
- § 724 - Kündigung bei Gesellschaft auf Lebenszeit oder fortgesetzter Gesellschaft
- § 725 - Kündigung durch Pfändungspfandgläubiger
- § 726 - Auflösung wegen Erreichens oder Unmöglichwerdens des Zweckes
- § 727 - Auflösung durch Tod eines Gesellschafters
- § 728 - Auflösung durch Insolvenz der Gesellschaft oder eines Gesellschafters
- § 729 - Fortdauer der Geschäftsführungsbefugnis
- § 730 - Auseinandersetzung; Geschäftsführung
- § 731 - Verfahren bei Auseinandersetzung
- § 732 - Rückgabe von Gegenständen
- § 733 - Berichtigung der Gesellschaftsschulden; Erstattung der Einlagen
- § 734 - Verteilung des Überschusses
- § 735 - Nachschusspflicht bei Verlust
- § 736 - Ausscheiden eines Gesellschafters, Nachhaftung
- § 737 - Ausschluss eines Gesellschafters
- § 738 - Auseinandersetzung beim Ausscheiden
- § 739 - Haftung für Fehlbetrag
- § 740 - Beteiligung am Ergebnis schwebender Geschäfte
- § 741 - Gemeinschaft nach Bruchteilen
- § 742 - Gleiche Anteile
- § 743 - Früchteanteil; Gebrauchsbefugnis
- § 744 - Gemeinschaftliche Verwaltung
- § 745 - Verwaltung und Benutzung durch Beschluss
- § 746 - Wirkung gegen Sondernachfolger
- § 747 - Verfügung über Anteil und gemeinschaftliche Gegenstände
- § 748 - Lasten- und Kostentragung
- § 749 - Aufhebungsanspruch
- § 750 - Ausschluss der Aufhebung im Todesfall
- § 751 - Ausschluss der Aufhebung und Sondernachfolger
- § 752 - Teilung in Natur
- § 753 - Teilung durch Verkauf
- § 754 - Verkauf gemeinschaftlicher Forderungen
- § 755 - Berichtigung einer Gesamtschuld
- § 756 - Berichtigung einer Teilhaberschuld
- § 757 - Gewährleistung bei Zuteilung an einen Teilhaber
- § 758 - Unverjährbarkeit des Aufhebungsanspruchs
- § 759 - Dauer und Betrag der Rente
- § 760 - Vorauszahlung
- § 761 - Form des Leibrentenversprechens
- § 762 - Spiel, Wette
- § 763 - Lotterie- und Ausspielvertrag
- § 765 - Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft
- § 766 - Schriftform der Bürgschaftserklärung
- § 767 - Umfang der Bürgschaftsschuld
- § 768 - Einreden des Bürgen
- § 769 - Mitbürgschaft
- § 770 - Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit
- § 771 - Einrede der Vorausklage
- § 772 - Vollstreckungs- und Verwertungspflicht des Gläubigers
- § 773 - Ausschluss der Einrede der Vorausklage
- § 774 - Gesetzlicher Forderungsübergang
- § 775 - Anspruch des Bürgen auf Befreiung
- § 776 - Aufgabe einer Sicherheit
- § 777 - Bürgschaft auf Zeit
- § 778 - Kreditauftrag
- § 779 - Begriff des Vergleichs, Irrtum über die Vergleichsgrundlage
- § 780 - Schuldversprechen
- § 781 - Schuldanerkenntnis
- § 782 - Formfreiheit bei Vergleich
- § 783 - Rechte aus der Anweisung
- § 784 - Annahme der Anweisung
- § 785 - Aushändigung der Anweisung
- § 787 - Anweisung auf Schuld
- § 788 - Valutaverhältnis
- § 789 - Anzeigepflicht des Anweisungsempfängers
- § 790 - Widerruf der Anweisung
- § 791 - Tod oder Geschäftsunfähigkeit eines Beteiligten
- § 792 - Übertragung der Anweisung
- § 793 - Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber
- § 794 - Haftung des Ausstellers
- § 796 - Einwendungen des Ausstellers
- § 797 - Leistungspflicht nur gegen Aushändigung
- § 798 - Ersatzurkunde
- § 799 - Kraftloserklärung
- § 800 - Wirkung der Kraftloserklärung
- § 801 - Erlöschen; Verjährung
- § 802 - Zahlungssperre
- § 803 - Zinsscheine
- § 804 - Verlust von Zins- oder ähnlichen Scheinen
- § 805 - Neue Zins- und Rentenscheine
- § 806 - Umschreibung auf den Namen
- § 807 - Inhaberkarten und -marken
- § 808 - Namenspapiere mit Inhaberklausel
- § 809 - Besichtigung einer Sache
- § 810 - Einsicht in Urkunden
- § 811 - Vorlegungsort, Gefahr und Kosten
- § 812 - Herausgabeanspruch
- § 813 - Erfüllung trotz Einrede
- § 814 - Kenntnis der Nichtschuld
- § 815 - Nichteintritt des Erfolgs
- § 816 - Verfügung eines Nichtberechtigten
- § 817 - Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten
- § 818 - Umfang des Bereicherungsanspruchs
- § 819 - Verschärfte Haftung bei Kenntnis und bei Gesetzes- oder Sittenverstoß
- § 820 - Verschärfte Haftung bei ungewissem Erfolgseintritt
- § 821 - Einrede der Bereicherung
- § 822 - Herausgabepflicht Dritter
- § 823 - Schadensersatzpflicht
- § 824 - Kreditgefährdung
- § 825 - Bestimmung zu sexuellen Handlungen
- § 826 - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung
- § 827 - Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit
- § 828 - Minderjährige
- § 829 - Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen
- § 830 - Mittäter und Beteiligte
- § 831 - Haftung für den Verrichtungsgehilfen
- § 832 - Haftung des Aufsichtspflichtigen
- § 833 - Haftung des Tierhalters
- § 834 - Haftung des Tieraufsehers
- § 836 - Haftung des Grundstücksbesitzers
- § 837 - Haftung des Gebäudebesitzers
- § 838 - Haftung des Gebäudeunterhaltungspflichtigen
- § 839 - Haftung bei Amtspflichtverletzung
- § 839a - Haftung des gerichtlichen Sachverständigen
- § 840 - Haftung mehrerer
- § 841 - Ausgleichung bei Beamtenhaftung
- § 842 - Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person
- § 843 - Geldrente oder Kapitalabfindung
- § 844 - Ersatzansprüche Dritter bei Tötung
- § 845 - Ersatzansprüche wegen entgangener Dienste
- § 846 - Mitverschulden des Verletzten
- § 848 - Haftung für Zufall bei Entziehung einer Sache
- § 849 - Verzinsung der Ersatzsumme
- § 850 - Ersatz von Verwendungen
- § 851 - Ersatzleistung an Nichtberechtigten
- § 852 - Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung
- § 853 - Arglisteinrede
- § 854 - Erwerb des Besitzes
- § 855 - Besitzdiener
- § 856 - Beendigung des Besitzes
- § 857 - Vererblichkeit
Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I S. 1042). Alle Angaben ohne Gewähr. Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder inhaltliche Richtigkeit der bereitgestellten Informationen übernommen.
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