Bundesurlaubsgesetz
§ 1 BUrlG - Urlaubsanspruch
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Mit § 1 BUrlG sind weitere Artikel und Definitionen verknüpft.
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Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt nach § 3 BUrlG mindestens 24 Werktage, hierzu zählen alle Kalendertage, die nicht [...] -
Zusatzurlaub
Der sog. Zusatzurlaub ist in § 27 TVöD/TV-L geregelt. Es handelt sich um zusätzlichen Erholungsurlaub. Dem Arbeitnehmer soll eine zusätzliche bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht [...]
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis, Bundesurlaubsgesetz, zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868). Alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für
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