Mindestlohngesetz
§ 13 MiLoG - Haftung des Auftraggebers
§ 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes findet entsprechende Anwendung.
Mindestlohngesetz vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist. Alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für
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