§ 343 StGB
Aussageerpressung

(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an

1.
einem Strafverfahren, einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung,
2.
einem Bußgeldverfahren oder
3.
einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2022 (BGBl. I S. 1082) Alle Angaben ohne Gewähr.